AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Bei Transition Town Witzenhausen wird ausschließlich ehrenamtlich gearbeitet. Dies führt dazu, dass Ihre Anfragen nicht immer sofort beantwortet werden können oder wir telefonisch unregelmäßig zu erreichen sind. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anmeldung. Ihre Anmeldung ist verbindlich.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung, die schriftlich erfolgen muss, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Die eigentliche Zu- oder Absage zur Kursteilnahme erfolgt in der Regel erst nachdem genügend TeilnehmerInnen sich angemeldet haben. In begründeten Fällen werden auch schon früher Zusagen gegeben. Fragen Sie ggf. nach.

Mit der endgültigen Zusage zur Teilnahme wird Ihnen auch die Höhe ihres Beitrags mitgeteilt. Bitte überweisen Sie den Betrag dann unter Angabe Ihres Namens und des Kursnamens. Sie können den Betrag allerdings auch bei Kursbeginn in Bar bezahlen. Transition Town Witzenhausen behält sich vor, einen Seminarplatz anderweitig zu vergeben, falls die Teilnahmegebühren nicht eingehen und keine Rückmeldung Ihrerseits kommt.

Erfolgt Ihrerseits nach Zusage eine Abmeldung, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR. Erreicht uns die Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Seminarbeginn, stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 50%, bis 3 Tage vorher in Höhe von 90% der durchschnittlichen Kursgebühr in Rechnung. Sollten Sie nicht erscheinen, ohne sich vorher abgemeldet zu haben oder erreicht uns Ihre Abmeldung am Tag des Seminarbeginns, wird der gesamte Kostenanteil fällig. Ihre Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Absage des Veranstalters: Transition Town Witzenhausen behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage einen Kurs abzusagen. In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Beträge zurückerstattet; darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber Transition Town Witzenhausen geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei Kursabsagen aufgrund höherer Gewalt.

Für Seminarmaterial wird ggf. ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben. Eine Erstattung von Kosten im Fall der kurzfristigen Nichtinanspruchnahme von Veranstaltungsteilen ist nicht möglich.

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